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Seniorin sitzt im Rollstuhl und wird umsorgt
Eingang Pflegedienst Kathrin Jung Wurzen

In guten Händen - Pflegedienst Kathrin Jung

Herzlich willkommen!

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Kompetente, liebevolle und verständnisvolle Pflege sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Ob im AMBULANTEN PFLEGEDIENST, in der SENIORENWOHNGEMEINSCHAFT oder in der VERHINDERUNGS- und KURZZEITPFLEGE - 
unsere Aufgabe ist es, Ihnen das Leben zu erleichtern und ein Lachen in Ihr Gesicht zu zaubern.
Unser LEITBILD prägt unsere tägliches Miteinander mit Ihnen und lässt uns die Verantwortung unserer Arbeit nie vergessen.

Herzlich willkommen

Selbstbestimmtes Leben - bei bester Versorgung und Pflege!


Senior schaut junge Dame im Pflegedienst an
Seniorin lächelt und hält Hand vom Pflegeperson
Wir suchen für unseren Pflegedienst eine
ausgebildete Pflegefachkraft (m/w/d)
mit Herz, Humor und Haltung
Du liebst Deinen Job – aber willst endlich in einem Team arbeiten, das zusammenhält, sich wertschätzt und Vertrauen großschreibt? Dann bist du bei uns genau richtig, denn hier wirst Du nicht nur gebraucht – sondern gesehen, gehört und ...........

Noch unsicher? Sprich mit uns.
Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen.

Mitarbeitersuche
Wellensittich im Käfig
Grünpflanze auf einer Fensterbank
Gegen das Alleinsein - in der Gemeinschaft

Seniorenwohngemeinschaft

Unsere Seniorenwohngemeinschaft - mit Schwerpunkt Demenz - lebt in unserer neu erbauten, sehr modernen Wohnanlage in Sachsendorf bei Wurzen.

Auf 530 m² bieten wir 12 Behinderten- und Altengerechte Wohnbereiche mit eigenem Bad an...

Seniorenwohngemeinschaft
Blumen vor dem Fenster eines Hauses
Autoflotte des Pflegedienstes In guten Händen
Umfassende Pflege in unserem

Ambulanten Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst bedeutet, umfassende Pflege von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen, gewohnten Umgebung im Rahmen der Pflegeversicherung oder privat. Dies beinhaltet unter anderem...
Ambulanter Pflegedienst
Pflegezimmer in Senioreneinrichtung
Badezimmer und Flur einer Wohnung in Senioreneinrichtung
Paragraf 42/ 39 SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

In unserer schönen Seniorenwohngemeinschaft bieten wir Verhinderungspflege an.

Macht Ihre private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernehmen wir die Verhinderungspflege...

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Blumen vor dem Fenster eines Hauses
Autoflotte des Pflegedienstes In guten Händen

Wir betreuen Sie

  • ambulant zu Hause
  • in der Seniorenwohngemeinschaft
  • in häuslicher Intensivpflege
  • in der Kinderkrankenpflege
  • durch Beratungsbesuche
  • durch Haushaltsführung
  • durch Betreuungsleistungen
  • in der Krankenhaus-Nachpflege
  • in der Hauswirtschaft
  • in der Mütterbetreuung
Wir betreuen Sie
Fragen und Antworten

Kleine Wissenkunde
Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes

Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben. Dabei steht nicht nur die körperliche Versorgung im Vordergrund, sondern auch das Ziel, Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und eine hohe Lebensqualität im Alltag zu sichern. Die Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes sind vielseitig und individuell auf die Bedürfnisse der Klient*innen abgestimmt.

Zu den zentralen Leistungen gehört die sogenannte Grundpflege, also die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilisation. Diese Hilfe sorgt dafür, dass Menschen auch mit Einschränkungen würdevoll und selbstbestimmt leben können.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Behandlungspflege, die medizinisch notwendige Maßnahmen umfasst, die ärztlich verordnet werden. Dazu zählen zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, die Wundversorgung, das Messen von Blutzucker und Blutdruck oder die Versorgung von Kathetern und Stomata. Diese Leistungen werden in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzt*innen erbracht und sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Gesundheitsversorgung.

Darüber hinaus unterstützen ambulante Pflegedienste auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, etwa durch Hilfe beim Einkaufen, Kochen, der Reinigung der Wohnung oder der Wäschepflege – Aufgaben, die für viele Pflegebedürftige allein nicht mehr zu bewältigen sind.

Ergänzt wird das Leistungsangebot durch Betreuungs- und Entlastungsleistungen, zum Beispiel in Form von Alltagsbegleitung, Gesprächen, Spaziergängen oder aktiver Beschäftigung. Gerade für Menschen mit Demenz sind diese Angebote besonders wertvoll. Auch pflegende Angehörige profitieren von Entlastung und professioneller Unterstützung.

Was bedeutet Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Entlastung, wenn’s darauf ankommt

Manchmal brauchen pflegende Angehörige eine Pause – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung. In solchen Fällen springt die Verhinderungspflege ein: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können vorübergehend durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Ersatzperson betreut werden. Diese Leistung kann für bis zu 6 Wochen im Jahr genutzt werden und wird von der Pflegekasse finanziell unterstützt.

Wenn eine pflegebedürftige Person z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend intensivere Betreuung benötigt, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz. Dabei wird die Pflege in einer stationären Einrichtung übernommen – etwa zur Überbrückung, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist.

Beide Angebote bieten wichtige Entlastung für Angehörige und sorgen dafür, dass Pflegebedürftige auch in besonderen Situationen gut versorgt sind.

Neue Grundlagen bei der Verhinderungspflege

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Struktur der Pflegeleistung spürbar vereinfacht: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zum Gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben dann einen flexiblen Gesamtbetrag von bis zu 3 539 € pro Kalenderjahr, den sie nach Bedarf – entweder für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination beider Leistungen – nutzen können. Die alten Übertragungsregelungen entfallen

Neue Bestimmungen aus der Pflegereform 2025

Seit Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung mit dem Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) in einem wichtigen Schritt angepasst: Das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Kurz- und Verhinderungspflege sowie weitere Angebote wie Tagespflege, Entlastungsbetrag, digitale Pflegehilfen und Wohngruppenzuschläge steigen einheitlich um 4,5 % Dadurch wird die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Versorgung insgesamt gestärkt.

Beratungsgespräche in der Pflegeberatung – kurz und klar erklärt

Pflegebedürftige haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf individuelle Pflegeberatung, die durch qualifizierte Pflegeberater*innen angeboten wird – speziell nach § 7a SGB XI. Ziel ist es, gezielt den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, über passende Leistungen zu informieren und gemeinsam einen bedarfsgerechten Versorgungsplan zu erstellen Haufe.de News und FachwissenBMG.

Ein besonderes Format dieser Pflegeberatung ist der sogenannte Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI – unter Pflegegrad 2 verpflichtend, unter Pflegegrad 1 auf freiwilliger Basis.

Dabei tritt eine Pflegefachkraft oder eine anerkannte Beratungsstelle persönlich zuhause auf und prüft, ob die häusliche Versorgung gesichert ist, gibt konkrete Tipps und unterstützt bei Fragen rund um Pflegehilfsmittel, Schulungen oder Pflegegrad‑Antragstellungen

Gemeinsam statt einsam – die Vorteile einer Senioren-WG

Eine Senioren-WG bietet ein echtes Zuhause – mit allem, was dazugehört.

Allein wohnen ist schön – aber gemeinsam lebt es sich oft einfach besser! In einer Seniorenwohngemeinschaft treffen Menschen aufeinander, die ihren Alltag selbstbestimmt gestalten möchten, aber dabei nicht auf Gesellschaft, Unterstützung und ein bisschen Sicherheit verzichten wollen.

Fragen & Antworten